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VG Hamburg, 26.08.1997 - 13 VG 3767/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im …
Auszug aus VG Hamburg, 26.08.1997 - 13 VG 3767/97
Die Rechtschreibreform bedarf zur Einführung (in der Schule) eines Gesetzes; ein Erlaß der Schulexekutive reicht nicht aus.Zum "Recht auf sprachliche Identität" nach Art. 2 und 1 GG.Anmerkung:Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde stattgegeben und den Beschluß des VG geändert (OVG Bs III 71/97, B. v. 16.10.97. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, B. v. 30.12.97 1 BvR 2264/97).